KonkubinatDie Vor- und Nachteile der wilden Ehe

Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie heiraten oder ob Sie lieber einfach so mit Ihrem Partner zusammen leben wollen? Für das Konkubinat entscheiden sich heute immer mehr Paare. Die Vor- und Nachteile dieser Form der Partnerschaft gilt es abzuwägen.

Küssendes Paar.

Eine Hochzeit in Weiss, sich vor den Freunden und Verwandten ganz offiziell zu seiner Liebe füreinander zu bekennen und ein rauschendes Fest zu feiern – wer davon träumt, hat dafür nicht unbedingt rationale Gründe. Doch nicht alle Paare sehnen sich nach der ganz grossen romantischen Geste oder dem «Hafen der Ehe». Vielen genügt es, ihr Leben mit dem Partner zu teilen, ohne sich offiziell das Ja-Wort gegeben zu haben. Ob Sie und Ihr Partner sich für eine Ehe entscheiden, hängt von Ihren persönlichen Wertvorstellungen und Lebensträumen ab. Doch was sind die rechtlichen Unterschiede für ein Konkubinatspaar im Gegensatz zu einem Ehepaar?

Was ist das Konkubinat?

Unter Konkubinat versteht man das Zusammenleben in einer Partnerschaft ohne Trauschein. Rechtlich ist das Konkubinat weitgehend ungeregelt. Dies kann gerade im Fall einer Trennung, bei Unterhaltsfragen oder im Todesfall problematisch sein, wenn man sich vorher nicht mit dem Thema beschäftigt und Vorsorge getroffen hat.

Lange war das Konkubinat in der Schweiz verboten – mancherorts sogar noch bis 1995. Heute muss keiner mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen, wenn sich ein Paar für diese Partnerschaftsform entscheidet. Besonders unter jungen Leuten ist eine nicht-eheliche Gemeinschaft, wie der juristische Fachbegriff ist, sehr beliebt. Das Bundesamt für Statistik stellt auf seiner Website jedoch fest, dass die «Verbindungen aber im Allgemeinen häufig doch mit Heirat enden, vor allem bei der Geburt eines Kindes». Dies muss jedoch nicht zwingend der Fall sein, denn ein Konkubinat hat auch manchen Vorteil.

Vorteile der «Wilden Ehe»

Wer sich rein von finanziellen Erwägungen leiten lässt, für den kann es unter Umständen ein Pluspunkt für das Konkubinats sein, da unverheiratete Lebensgemeinschafteb keine sogenannte Heiratsstrafe zahlen müssen. Unter der Heiratsstrafe versteht man, dass manche Paare nach der Eheschliessung mehr Steuern bezahlen müssen, als noch vor der Ehe. Dies gilt jedoch nur für Ehepaare, in denen beide Partner relativ gut verdienen.

Gerade junge Leute bevorzugen zudem oft zunächst die nicht formelle Form der Partnerschaft, da sie auf diese Weise das Zusammenleben erproben können, ohne sich gleich für das Leben zu binden. Und dann gibt es natürlich noch die Paare, die sich aus ideellen Gründen nicht den Zwängen einer Ehe unterwerfen wollen und sich ganz bewusst für diese freie Art der Beziehung entscheiden. Wer längerfristig im Konkubinat lebt, sollte jedoch seine Rechte sehr gut kennen. Besonders wenn aus einem Paar eine Familie wird oder es zu unvorhergesehenen Ereignissen kommt.

Konkubinat mit Kindern

Bekommen Paare, die im Konkubinat leben, ein Kind, so ist der Vater nicht automatisch auch der Vater vor dem Gesetz, wie das bei einem Ehepaar der Fall ist. Erst durch eine Anerkennung der Vaterschaft entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Sohn oder Tochter und damit auch eine Unterhaltspflicht. Das alleinige Sorgerecht hat die Mutter. Das Kind nimmt auch automatisch den Nachnamen der Mutter an. Möchten Sie ein gemeinsames Sorgerecht für Ihr Kind, müssen Sie dies bei der Vormundschaftsbehörde beantragen.

Für den Todesfall vorsorgen

Ein weiterer wichtiger Punkt für Konkubinatspaare ist die Versorgung nach dem Tod eines der Partner, denn hier kann es leicht zu einer Versorgungslücke kommen. Im Gegensatz zu Ehepaaren besteht für den Hinterbliebenen kein Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Es empfiehlt sich daher, sich rechtzeitig zusätzlich abzusichern. Auch ein Erbanspruch besteht nicht. Dies kann durch ein Testament teilweise behoben werden. Trotzdem haben diejenigen Vorrang, denen per Gesetz ein Pflichtteil zusteht.

Für einen Krankheitsfall sollten Sie sich übrigens auch gegenseitig eine schriftliche Vollmacht ausstellen, sonst darf Ihnen der Arzt keine Auskunft über Ihren Partner geben.

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Ob die verschiedenen Vor- und Nachteile des Konkubinats Sie für oder gegen eine Eheschliessung überzeugen, ist letztlich Ihre ganz persönliche Entscheidung als Paar. Wenn Sie sich längerfristig für eine nicht-eheliche Gemeinschaft entscheiden, dann können Sie einige der vermeintlichen Nachteile ausgleichen. Ein Konkubinatsvertrag beispielsweise kann bei vielen nicht geregelten Fragen Vorsorge schaffen.

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Bild: Unsplash

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