Ein Herz, zwei KassenDer Ehevertrag

Besonders romantisch ist es natürlich nicht, wenn man inmitten von Hochzeitsvorbereitungen über einen Ehevertrag nachdenkt. Für manche Paare kann es jedoch von Vorteil sein, bestimmte Dinge vertraglich zu regeln. Das gilt allerdings nicht für alle Paare und alle Situationen.

Ein Ehevertrag kann sich bezahlt machen.

Wenn ein Partner einen Ehevertrag vorschlägt, kann es leicht zu Missstimmungen und Streit kommen. Schliesslich verspricht man sich bei der Trauung Liebe und Treue bis ans Lebensende. Ein Ehevertrag dagegen scheint die Botschaft auszusprechen «Vielleicht geht es ja doch nicht gut bis zum Lebensende».

Wenn man von diesem psychologischen Dilemma einmal absieht, kann eine vertragliche Regelung für manche Paare aber durchaus Sinn machen. Und dies nicht nur im Fall einer Scheidung, denn ein Ehevertrag hat auch Auswirkungen auf das Erbrecht. Grund genug also, die rosarote Brille der Verliebtheit kurz abzusetzen. Dies muss übrigens nicht zwingend vor der Hochzeit passieren. Auch danach kann jederzeit noch ein Ehevertrag abgeschlossen werden.

Darum geht es im Ehevertrag

Ohne einen Ehevertrag läuft das Ganze so ab: Zwei Menschen verlieben sich und heiraten. Jeder von ihnen bringt ein Vermögen in die Ehe. Dieses bleibt auch im Fall einer Scheidung unangetastet das Eigentum dessen, der es in die Ehe mitgebracht hat. Das Vermögen jedoch, das beide gemeinsam in ihrer Ehe zusammen erwirtschaftet haben, wird bei einer Scheidung geteilt, auch wenn beide in unterschiedlicher Weise am Vermögensaufbau beteiligt waren. Man spricht in diesem Fall von einer Errungenschaftsbeteiligung.

Mit einem Ehevertrag kann dies geändert werden. Theoretisch kann festgelegt werden, dass es zum einen zu einer Gütergemeinschaft kommen soll. Das heisst, alles Vermögen – also auch das voreheliche Vermögen – wird im Fall einer Scheidung halbiert.

Zum anderen kann ein Vertrag über eine sogenannte Gütertrennung abgeschlossen werden. Hierbei sind die Vermögen der beiden Ehepartner vor und während der Ehe voneinander getrennt. In der Praxis spielt der Fall der Gütertrennung allerdings eine grössere Rolle.

Wichtig im Fall einer Scheidung, aber nicht nur dann

Sollte es zu einer Scheidung kommen und ihr habt vorher per Ehevertrag eine Gütertrennung vereinbart, dann bleibt das eigene Vermögen von dem des Partners getrennt – wie auch schon in der Ehe. Die Trennung sollte daher theoretisch einfacher vonstattengehen.

Doch nicht nur im Fall einer Scheidung kann ein Ehevertrag von Bedeutung sein. In einem solchen Vertrag kann auch festgelegt werden, dass im Todesfall der überlebende Partner das gesamte Vermögen des Verstorbenen erhält. Bei der normalen Errungenschaftsbeteiligung muss der Witwer oder die Witwe die Hälfte des Vermögens mit den Kindern und Enkelkindern teilen.

Dies kann zum Beispiel dazu führen, dass der überlebende Partner das gemeinsame Heim verkaufen muss, um die Erben auszubezahlen. Um dies zu verhindern, besonders auch, wenn es schon Kinder aus vorhergegangen Ehen gibt, kann der Abschluss eines Ehevertrages in dem Fall Sinn machen.

Auch wenn einer der Ehepartner an einem Unternehmen beteiligt, beziehungsweise selbstständig ist, kann sich ein Ehevertrag lohnen. Auf diese Weise kann das Privatvermögen des anderen Partners vor geschäftlichen Gläubigern geschützt werden.

Nicht für alle

Einen Ehevertrag abzuschliessen kann sich also nicht nur im Fall einer Scheidung als sinnvoll erweisen. Dies ist doch zumindest ein positiver Aspekt, wenn du oder dein Partner vielleicht schon im Vorfeld der Hochzeit das Thema «Ehevertrag» anschneidet.

Für die meisten Paare ist die ganz normale Errungenschaftsbeteiligung jedoch völlig ausreichend. Entgegen landläufiger Meinung lassen sich im Ehevertrag nur Vereinbarungen zum Güterstand und zum Erbrecht festlegen. Einzelheiten zum Unterhalt oder andere zusätzliche Bestimmungen können in der Schweiz nicht per Ehevertrag festgeschrieben werden. Dies macht einen Ehevertrag für viele Ehepaare nicht so nötig wie in anderen Ländern, wo weitere Vereinbarungen möglich sind.

Solltest du dir unsicher sein, ob sich ein Ehevertrag für dich lohnt, so solltest du dich am Besten mit einem Notar beraten. Falls es sich dabei herausstellt, dass eine vertragliche Regelung sinnvoll ist, kann ein Notar den Vertrag auch aufsetzen und ihn beglaubigen.

Sieht der Notar, dass sich ein Ehevertrag für dich nicht lohnt, dann kannst du zumindest beruhigt sein, dass du dich mit dem Thema beschäftigt hast – und dich wieder den romantischeren Seiten der Hochzeitsplanung zuwenden.

Mehr Informationen findest du auf:

  • heirat.ch (hier gibt es nicht nur rechtliche Informationen sondern auch einen Musterehevertrag)
  • Einen Notar findest du über schweizernotare.ch
  • Auch die Website des Bundesamtes für Justiz enthält mehr Informationen zum Thema Eherecht
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